Kunstaugen

Institut Trester

Alles Wissenwerte

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Augenprothesen

Führen eine Erkrankung, ein Unfall oder andere Umstände zur Entfernung des Auges, so folgt für den Patienten meist eine weitere Behandlung durch Einsatz eines Kunstauges. Diese sogenannte Augenprothese ersetzt das entfernte menschliche Auge und wird zu diesem Zweck in die Augenhöhle eingesetzt.

In Deutschland wird der Großteil aller Augenprothesen aus körperverträglichem (biokompatiblem) Glas hergestellt. Diese Kunstfertigkeit der glasbasierten Prothetik hat sich zu einem deutschen Prädikat entwickelt, da es im Ausland kaum noch jemanden gibt, der die Kunst der Anfertigung von Augenprothesen aus Glas beherrscht und hier hauptsächlich Kunststoff verarbeitet wird.

Definition: Augenprothesen sind Hilfsmittel, entsprechend der Definition und Indikation der Produktgruppe 36. Prothesen der Hilfsmittel-Liste im Rahmen des §139 SBG V mit Stand vom 20.05.2018*.

Kunstaugen (Augenprothesen aus Glas oder Kunststoff) dienen der Rehabilitation nach Entstellung oder Verlust des natürlichen Auges (im Falle von Anophthalmus**) oder im Falle von erblindeten oder verkümmerten Augäpfeln. Sie haben die Aufgabe, die Augenhöhle oder den Restbulbus vor Schaden zu bewahren und im Falle von Anophthalmus eine Schrumpfung zu verhindern und bestimmte Funktionen wiederherzustellen (z. B. das Ableiten der Tränenflüssigkeit, die sich sonst in der leeren Augenhöhle sammeln würde). Sie dienen auch der Wiederherstellung der Gesichtsharmonie durch anatomisch richtige Anpassung und Ausdruck, wodurch dem Betroffenen ein Stück seiner Lebensqualität zurückgegeben wird.

Kunstaugen aus Glas stellen die Standardversorgung (in Deutschland) dar. Sie sind aufgrund ihres Materials, der Verarbeitung, der anatomischen und individuellen Anpassung sowie der Biokompatibilität geeignet, die medizinischen Anforderungen zu erfüllen (siehe: Anforderungen im Rahmen des Medizinproduktegesetzes).

Kunstaugen aus Glas werden doppelwandig (Reformaugen) oder einwandig (Schalen bzw. Bulbusschalen) gefertigt.

* Die Spitzenverbände (GKV) haben nach § 139 SGB V den Teilbereich Augenprothesen für die Produktgruppe 36 ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen. Produktgruppe 36, Anwendungsort: 21 Auge/Sehorgan, 36.21.01 Kunstaugen aus Glas
** angeborenes oder erworbenes Fehlen des Augapfels oder ein verkrümmter Augapfel

Anfertigung & Material

Silikatglas ist das vornehmliche Material für die Anfertigung der gläsernen Augenprothesen. Der Tradition entsprechend wird dieses hauptsächlich in einer Glashütte in Lauscha im Thüringer Wald hergestellt. Eine unverzichtbare Eigenschaft dieses Glases sind die hohe Geschmeidigkeit und gute Formbarkeit. Durch die Zugabe von Kryolith (wikipedia.org/wiki/Kryolith) werden diese notwendigen Eigenschaften verbessert und machen so eine zügige Verarbeitung im unteren Temperaturbereich von etwa 600 Grad möglich.

Die gewünschte Widerstandsfähigkeit der Prothesenoberfläche wird durch eine Feuerpolitur erreicht und schützt das Kunstauge somit vor Einwirkungen wie der menschlichen Tränenflüssigkeit. Das aus Deutschland stammende und verarbeitete Material ist biokompatibel und bereits seit mehr als 150 Jahren erprobt. Allergische Reaktionen, die bei synthetischen Materialen häufig hervorgerufen werden, sind bei dem Rohstoff Glas nicht bekannt. Diese Faktoren sind unter anderem wichtige Gründe, dass von Seiten der Sozialversicherungsträger Augenprothesen aus Glas zur Standardversorgung ihrer Mitglieder erhoben wurden.

Anpassung & Betreuung

Die Augenprothese aus Glas wird individuell für den Patienten hergestellt und angepasst. Dabei ist die persönliche Anwesenheit des Patienten obligatorisch, da nur so eine genaue Prüfung und Untersuchung der Augenhöhle durch den Ocularisten gewährleistet werden kann. Erst dann kann die konkrete Formgebung passgenau erarbeitet werden. Daneben müssen Aussehen und Sitzkomfort entsprechend aller Maßgaben den augenprothetischen Ansprüchen gerecht werden. Von größter Bedeutung ist zudem die Zufriedenheit des Patienten. Nur im persönlichen Gespräch kann der Ocularist auf alle Fragen und Wünsche des Patienten eingehen und so ein optimales Ergebnis erzielen. Über das Fachliche hinaus werden hier auch persönliche Ängste und Unsicherheiten thematisiert und behoben. Dem Ocularisten wird hier eine besondere Aufgabe zuteil, denn neben der fachlichen Präzision ist das Gebiet der Augenprothetik auch ein sehr sensibles Thema für den Patienten. Der Verlust eines Auges und die damit einhergehende Vorgeschichte bedeuten neben den körperlichen auch tiefe psychische Wunden, welche nur langsam heilen.

Vertrauen ist der Schlüssel zu einer einfühlsamen Beratung und trägt zur Rehabilitation des Patienten bei.

Pflegeanleitung

Die prothetische Versorgung bietet dem Patienten bei einem persönlichen Besuchstermin im Institut die Möglichkeit, vor Ort alle wichtigen Ratschläge für einen sorgsamen Umgang mit der eigenen Augenprothese zu erhalten. Zudem wird erörtert, welche Hygienemaßnahmen zu befolgen sind. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Institut W. Trester; einer unserer fachkundigen Mitarbeiter wird Sie gerne beraten.

Zudem haben wir für Sie diese Broschüre verfasst. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über Ihre Augenprothese nochmals gebündelt. Patientenratgeber (PDF)

Vertrauen ist der Schlüssel zu einer einfühlsamen Beratung und trägt zur Rehabilitation des Patienten bei.

Kassenleistungen

Die deutschen Krankenkassen gewährleisten im Normalfall einmal jährlich die Kostenübernahme für eine Augenprothese. Die Verordnung durch den Augenarzt ist hierbei obligatorisch. Für eine reibungslose Abwicklung kann vom zuständigen Sachbearbeiter der jeweiligen Krankenkasse zusätzlich ein detaillierter Kostenvoranschlag verlangt werden, obwohl dieser auf Grundlage durch das SBG V und die beschlossene Hilfsmittel-Liste nicht zwingend erforderlich ist.

Bei Kassengruppen, die sich den Berufsverbänden der Augenprothetiker und Kassen nicht angeschlossen haben, wird der Kostenvoranschlag zu einer notwendigen Größe, welcher zu einem erhöhten bürokratischen und zeitlichen Aufwand führt.

Im Falle einer betrieblichen Unfallschädigung des Patienten greifen die Bestimmungen der gesetzlichen Berufsgenossenschaften. Ein entsprechender Antrag bei der Genossenschaft ist im Regelfall für eine jährliche Erneuerung der Augenprothese ausreichend.

Die Anliegen Kriegsgeschädigter werden durch Einreichen eines formlosen Antrags in schriftlicher Form bei der zuständigen Behörde bearbeitet. Im Rheinland ist dies der Landschaftsverband LRV.

Bei Fragen und Unsicherheiten wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unser Institut. Wir beraten Sie gerne bei allen Kostenfragen und Erstattungen durch Ihre Krankenkasse.

W. Trester - Institut für Augenprothetik GmbH

Neusser Straße 3
D-50670 Köln

+49 (0) 221.12 37 34

Öffnungszeiten

Mo - Do 08:30-13:30 Uhr
und 14:00-16:30 Uhr